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272. FNP-Änderung - Wohnen am Heidegrundweg im Bereich Kuhloweg

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt im Stadtbezirk Sennestadt im Bereich nördlich Heidegrundweg und westlich Kuhloweg im nordöstlichen Randbereich des Ortsteils Eckardtsheim die Entwicklung einer Wohnbebauung auf einer bislang unbebauten Fläche zu ermöglichen. Dafür wird eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans erforderlich, die als 272. Änderung zum Entwurfsbeschluss parallel zur Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/St 59 „Wohnquartier am Heidegrundweg im Bereich Kuhloweg“ fortgeführt werden soll.

Die zur Verfügung stehende Fläche bietet gute Möglichkeiten zur Entwicklung unterschiedlicher Wohn- und Hausformen, einschließlich des Angebots von sozial gefördertem Wohnraum, um der differenzierten Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnungen sowie den vielfältigen Wohnbedürfnissen und Einkommensschichten gerecht zu werden.

Hinweis:

Die Überschreitungen des Geltungsbereichs der FNP-Änderung in der Plankarte ist der Parzellenunschärfe des FNP geschuldet; in der Plangrafik des FNP umfasst der Geltungsbereich lediglich den heute im FNP als „Grünfläche“ dargestellten Bereich.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 22.11.2024 - 17.01.2025, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente