I/St 56 -EA- -- Mischgebiet nördlich der Werkhofstraße
Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, den vormaligen Anstaltsstandort Eckardtsheim durch Ergänzung um nicht anstaltsgebundene Wohnungsangebote und Arbeitsplätze zu einer durchmischten Ortschaft zu entwickeln. Damit soll auch ein Beitrag zur Deckung des Wohnungsbedarfs in Bielefeld geleistet und der Erhalt der vorhandenen Wohnfolgeeinrichtungen abgesichert werden. Bei der Umsetzung der Planung sollen die besonderen landschaftlichen Qualitäten Eckardtsheims erhalten und gesichert werden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 27.11.2018, Aufstellungsbeschluss
- 27.11.2018, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 19.01.2019, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 21.01.2019 - 08.02.2019, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- 15.02.2019 - 29.03.2019, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- 28.01.2020, Entwurfsbeschluss
- 23.04.2020 - 05.06.2020, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 25.05.2020 - 26.06.2020, Offenlage
- 22.06.2021, Entwurfsbeschluss
- 08.07.2021 - 20.08.2021, Erneute Beteiligung der Behörden gemäß §§ 4a (3), 4 (2) BauGB
- 21.08.2021, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
- 03.09.2021 - 04.10.2021, Erneute öffentliche Auslegung gemäß §§ 4a (3), 3 (2) BauGB
- 23.06.2022, Satzungsbeschluss
- 08.03.2023, Inkrafttreten (Bekanntmachung Satzungsbeschluss)
Dokumente
BebauungsplanBegründung