I/St 58 -EA- -- Wohngebiet nördlich Rudolf-Hardt-Weg
Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, den vormaligen Anstaltsstandort Eckardtsheim durch Ergänzung um nicht anstaltsgebundene Wohnungsangebote im Einfamilien- und Mehrfamilien-hausbau zu einer durchmischten Ortschaft zu entwickeln. Damit soll auch ein Beitrag zur Deckung des Wohnungsbedarfs in Bielefeld geleistet und der Erhalt der vorhandenen Wohnfolgeeinrichtungen abgesichert werden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 27.11.2018, Aufstellungsbeschluss
- 19.01.2019, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 21.01.2019 - 08.02.2019, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- 15.02.2019 - 29.03.2019, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- 28.01.2020, Entwurfsbeschluss
- 23.04.2020 - 05.06.2020, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 25.05.2020 - 26.06.2020, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- 10.02.2022, Satzungsbeschluss
- 25.04.2022, Inkrafttreten (Bekanntmachung Satzungsbeschluss)