II/2/14.03 -- Wohnen zwischen Beckhausstraße und Huchzermeierstraße
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung mit Wohnbebauung geschaffen und der erheblichen Nachfrage nach Wohnraum in Bielefeld Rechnung getragen worden. Darüber hinaus ist eine Teilfläche als öffentliche Grünfläche/Spielplatz und ein weiterer Bereich als öffentliche Verkehrsfläche/Parkplatz planungsrechtlich gesichert worden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 27.11.2018, Aufstellungsbeschluss
- 27.11.2018, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 10.12.2018 - 25.01.2019, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- 05.01.2019, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 05.01.2019, Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 07.01.2019 - 25.01.2019, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- 16.01.2019, Unterrichtungs- und Erörterungstermin
- 03.03.2020, Entwurfsbeschluss
- 20.03.2020 - 04.05.2020, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 23.05.2020, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
- 03.06.2020 - 03.07.2020, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- 15.06.2023, Satzungsbeschluss
- 21.09.2023, Inkrafttreten (Bekanntmachung Satzungsbeschluss)
Dokumente
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