III/A 19 -- Kanzelstraße/Studiostraße
Die Johanneskirche und das Gemeindezentrum der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Altenhagen zwischen Kanzelstraße und Studiostraße werden perspektivisch weitestgehend nicht mehr für kirchliche Zwecke genutzt. Nach dem teilweisen Abriss der Gebäude sollen die frei werdenden Flächen vorrangig für eine Wohnnutzung neu bebaut werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Neuaufstellung mit der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes erforderlich.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 03.12.2019, Aufstellungsbeschluss
- 03.12.2019, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 20.12.2019 - 10.02.2020, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- 18.01.2020, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 20.01.2020 - 07.02.2020, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- 02.11.2021, Entwurfsbeschluss
- 08.12.2021 - 21.01.2022, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 11.12.2021, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
- 03.01.2022 - 03.02.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- 02.05.2023, Entwurfsbeschluss
- 08.07.2023, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
- 11.07.2023 - 23.08.2023, Erneute Beteiligung der Behörden gemäß §§ 4a (3), 4 (2) BauGB
- 21.07.2023 - 28.08.2023, Erneute öffentliche Auslegung gemäß §§ 4a (3), 3 (2) BauGB
- 14.11.2024, Satzungsbeschluss
- 16.12.2024, Inkrafttreten (Bekanntmachung Satzungsbeschluss)
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- III/A 1 -1.Ä- -- (Studiostraße)
Dokumente
BebauungsplanBegründungWeitere Dokumente