198. FNP-Änderung - Städtebauliche Neuordnung des Kernbereiches Eckardtsheim
Planungsanlass und Planungsziel
Nachdem zum Vorentwurf der Ortsentwicklungsplanung Eckardtsheim analog des § 3 f Baugesetzbuch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt ist, kann das mit Aufstellungsbeschluss vom 01.06.2010 begonnene Verfahren zur 198. FNP-Änderung auf Basis der Ortsentwicklungsplanung jetzt mit Entwurfsbeschluss fortgeführt werden. Dies soll zeitgleich zu den Entwurfsbeschlüssen der drei Bebauungspläne Nr. I/St 56 „Mischgebiet nördlich der Werkhofstraße“, Nr. I/St 57 „Mischgebiet am Paracelsusweg“ und Nr. I/St 58 „Wohngebiet nördlich Rudolf-Hardt-Weg“ erfolgen. Ziel der FNP-Änderung ist die Rücknahme der Darstellung von Sonderbauflächen zugunsten der Darstellung von Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen, Landwirtschaftlicher Flächen und Flächen für Wald.
Mit Datum vom 12.10.2021 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 14.11.2006, Aufstellungsbeschluss
- 25.05.2020 - 26.06.2020, Offenlage
- 27.05.2021, Feststellungsbeschluss
- 12.10.2021, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB