215. FNP-Änderung - Stadtbahntrasse Lohmannshof bis Dürerstraße
Planungsanlass und Planungsziel
Ziel der 215. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtbahntrasse Lohmannshof bis Dürerstraße ist es, zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. II/ G21 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die eine hochwertige Erschließung des Hochschulcampus Nord durch den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen. Mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 bis zur Dürerstraße werden zugleich die bestehenden und geplanten Wohngebiete beiderseits der nördlichen Schloßhofstraße an das Bielefelder Stadtbahnnetz angeschlossen und damit deren Lagegunst erheblich aufgewertet. Nördlich des Wohngebietes Cranachstraße ist zum Zwecke einer Siedlungsabrundung eine kleinere Wohnbaufläche (0,6 ha) neu ausgewiesen, die bis an die Dürerstraße heranreicht. Zugleich ist die dargestellte Wohnbaufläche westlich des Wohngebietes Cranachstraße in Anlehnung an die reale Flächennutzung sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. II/1/37.0 geringfügig zugunsten der Darstellung von Fläche für Wald und Grünfläche zurückgenommen worden. Die bestehende Stadtbahntrasse bis zum Lohmannshof wird hinsichtlich der Lage der Stadtbahnhaltestellen korrigiert. Die Umgrenzungen der nördlich der neu dargestellten Stadtbahntrasse ausgewiesenen Fläche zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft wird an den Verlauf der geplanten Stadtbahntrasse angepasst.
Mit Datum vom 23.08.2018 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 26.10.2010, Aufstellungsbeschluss
- 03.02.2017 - 06.03.2017, Offenlage
- 23.08.2018, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB