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223. FNP-Änderung - Fläche für Versorgungseinrichtungen - Photovoltaik Deponie Beukenhorst

Planungsanlass und Planungsziel

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 223. Änderung überwiegend als Landwirtschaftliche Fläche dar. An diese schließen sich im Südosten, Südwesten und Nordwesten Flächen für Wald an. Vorrangiges Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung sowie des gleichzeitig in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. II/ J 33 "Solarpark Deponie Beukenhorst" ist es, auf der Gemarkung von Jöllenbeck im Bereich der ehemaligen Deponie "Beukenhorst" die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Damit will die Stadt Bielefeld einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Dazu soll unter anderem im Flächennutzungsplan die Fläche der ehemaligen Deponie, soweit sie außerhalb der als Fläche für Wald dargestellten Bereiche gelegen ist, durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan planungsrechtlich für die Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom aus Photovoltaik und damit aus erneuerbaren Energien gesichert und fortentwickelt werden.

Mit Datum vom 02.03.2015 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 21.02.2012, Aufstellungsbeschluss
  • 27.07.2012 - 27.08.2012, Offenlage
  • 02.03.2015, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente