225. FNP-Änderung - Fläche für Versorgungseinrichtungen - Photovoltaik Deponie Nunnensiek
Planungsanlass und Planungsziel
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 225. Änderung überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Diese wird überlagert von Fläche für Abgrabung und Aufschüttung. An diese schließen sich im Osten, Westen und Süden Flächen für die Landwirtschaft an, im Norden stößt das Plangebiet an die Stadtgebietsgrenze von Bielefeld und Herford. Vorrangiges Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung sowie des gleichzeitig in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. II/ J 35 "Solarpark Deponie Nunnensiek" ist es, auf der Gemarkung von Jöllenbeck im Bereich der ehemaligen Deponie "Nunnensiek" die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Damit will die Stadt Bielefeld einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Dazu soll unter anderem im Flächennutzungsplan die Fläche der ehemaligen Deponie durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan planungsrechtlich für die Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom aus Photovoltaik und damit aus erneuerbaren Energien gesichert und fortentwickelt werden.
Mit Datum vom 27.02.2014 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 02.05.2012, Aufstellungsbeschluss
- 28.09.2012 - 29.10.2012, Offenlage
- 27.02.2014, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB