236. FNP-Änderung - Sonderbaufläche großflächiger Lebensmitteleinzelhandel Kafkastraße
Planungsanlass und Planungsziel
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt in dem Bereich südlich der Kafkastraße und östlich der Brönninghauser Straße im Nordosten des Stadtbezirkes Heepen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens zu schaffen. Das Entwicklungskonzept Altenhagen, das am 20. September 2012 als Städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch durch den Rat der Stadt Bielefeld beschlossen worden ist, zeigt u. a. die Perspektiven der Nahversorgung im Stadtteil auf, bzw. klärt, inwieweit realistische Ansiedlungsperspektiven für einen Nahversorgungsbetrieb bestehen und welche Flächen für eine Ansiedlung grundsätzlich in Frage kommen. Im Ergebnis sieht es für den betreffenden Bereich eine wohn- bzw. gemischt-bauliche Entwicklung vor, in die sich ein Nahversorgungsbetrieb einfügen würde, und in der sich perspektivisch ein bislang fehlendes kleines Orts- und Versorgungszentrum ausbilden könnte. Vor diesem Hintergrund entspricht das inzwischen bestehende Ansiedlungsinteresse eines Lebensmitteldiscountmarkts auf der Fläche südlich der Kafkastraße den städtebaulichen Zielen der Stadt Bielefeld für den Stadtteil Altenhagen.
Mit Datum vom 24.08.2016 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 02.12.2014, Aufstellungsbeschluss
- 28.08.2015 - 28.09.2015, Offenlage
- 24.08.2016, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB