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251. FNP-Änderung - Herausnahme einer Straßenverkehrstrasse zwischen Heeper Straße im Süden, Herforder Straße im Norden

Planungsanlass und Planungsziel

Zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. III/3/102.00 ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich, die auf den bisherigen Verkehrsflächen (Verkehrsfläche des Straßennetzes II. Ordnung) die Neudarstellung von Wohnbaufläche zum Gegenstand hat. Die Streckenführung im FNP weicht im Bereich des o. a. Bebauungsplangebietes vom heutigen Verkehrsnetz ab, weshalb eine Untersuchung zur Entbehrlichkeit der Planstraße zwischen Herforder Straße und Heeper Straße durchgeführt wurde. Das Verkehrsgutachten bestätigt, dass im FNP die Darstellung der Planstraße als Hauptverkehrsfläche des Straßennetzes I. bzw. II. Ordnung zwischen Eckendorfer Straße und Heeper Straße entfallen kann. Stattdessen soll die Straße Am Stadtholz im Abschnitt zwischen Eckendorfer Straße und Werner-Bock-Straße gemäß ihrer heute tatsächlichen verkehrlichen Bedeutung von heute Straßennetz III. Ordnung, d. h. für das Verkehrsnetz wichtige Verkehrs- und Sammelstraße, heraufgestuft und durch entsprechende Darstellung als Hauptverkehrsfläche des Straßennetzes I. bzw. II. Ordnung im FNP dargestellt werden.

Mit Datum vom 08.03.2021 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 27.11.2018, Aufstellungsbeschluss
  • 20.09.2019 - 21.10.2019, Offenlage
  • 08.03.2021, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente