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258. FNP-Änderung - Wohnen nördlich Kusenweg/ westlich Ostring

Planungsanlass und Planungsziel

In der Stadt Bielefeld besteht auf Grund der guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Ostwestfalen-Lippe, der weiter wachsenden Bedeutung des Oberzentrums u. a. im Bereich der Hochschulbildung sowie im Gesundheitssektor und des damit verbundenen Bevölkerungszuzugs eine anhaltend große Nachfrage nach Wohnraum in sämtlichen Marktsegmenten. Eine Abschwächung der hohen Nachfrage nach Wohnungen ist im Stadtgebiet weder kurz- noch mittelfristig zu erwarten. Im Rahmen der 258. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Stadtbezirk Heepen eine Fläche von ca. 4,5 ha überwiegend für wohnbauliche Nutzungen ausgewiesen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bielefeld war das Plangebiet vormals als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Gemäß der 258. Änderung ist das Plangebiet nunmehr überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Die Änderung wurde im Parallelverfahren, d. h. zeitgleich zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/H 28 durchgeführt. Eine grundsätzliche Standorteignung dieser Fläche zugunsten wohnbaulicher Nutzungen wurde im Rahmen einer verwaltungsübergreifenden fachlichen Bewertung im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Regionalplanes OWL 2035 bestätigt. Mit Bescheid vom 05.11.2020 hat die Bezirksregierung Detmold zur 258. Änderung des Flächennutzungsplanes ihre Zustimmung zu den Planungsabsichten aus raumordnerischer Sicht erteilt. Die Genehmigung der 258. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Bezirksregierung Detmold erteilt. Einige Eigentümer haben ihr Interesse an einer städtebaulichen Entwicklung und ihre Verkaufsbereitschaft signalisiert. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt die Vermarktung der Grundstücke in enger Abstimmung mit der Stadt durch eine ortsansässige Immobiliengesellschaft.

 

Mit Datum vom 03.07.2024 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 01.09.2020, Änderungsbeschluss
  • 01.09.2020, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 08.10.2020 - 19.11.2020, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 14.11.2020, Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 14.11.2020, Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 16.11.2020 - 11.12.2020, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
  • 06.06.2023, Entwurfsbeschluss
  • 22.07.2023, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
  • 27.07.2023 - 07.09.2023, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
  • 04.08.2023 - 05.09.2023, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 18.04.2024, Feststellungsbeschluss
  • 03.07.2024, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente