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GE-ERH-STZ001 -- Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung für die ehemalige Britensiedlung "Joseph-Haydn-Straße"

Ziel der aufzustellenden Satzungen für die ehemalige Britensiedlung ist die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, der Schutz des Straßenbildes und die Erhaltung der baulichen Anlagen (Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr.1 BauGB) sowie die Bewahrung der einheitlichen Gestaltung (Gestaltungssatzung nach § 89 BauO NRW), ohne eine maßvolle Weiterentwicklung gänzlich zu unterbinden. Eine Überformung dieser prägenden Baustruktur durch eine städtebauliche Dynamik soll verhindert werden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 03.11.2022, Aufstellungsbeschluss
  • 28.11.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 01.02.2024, Satzungsbeschluss
  • 23.02.2024, Inkrafttreten Satzung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Dokumente