GE-ERH-STZ001 -- Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung für die ehemalige Britensiedlung "Joseph-Haydn-Straße"
Ziel der aufzustellenden Satzungen für die ehemalige Britensiedlung ist die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, der Schutz des Straßenbildes und die Erhaltung der baulichen Anlagen (Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr.1 BauGB) sowie die Bewahrung der einheitlichen Gestaltung (Gestaltungssatzung nach § 89 BauO NRW), ohne eine maßvolle Weiterentwicklung gänzlich zu unterbinden. Eine Überformung dieser prägenden Baustruktur durch eine städtebauliche Dynamik soll verhindert werden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 03.11.2022, Aufstellungsbeschluss
- 28.11.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 01.02.2024, Satzungsbeschluss
- 23.02.2024, Inkrafttreten Satzung
Bezüge zu anderen Planverfahren
Dokumente
Gestaltungssatzungs- und Erhaltungssatzung