III/Br 41 -EA- -- Wohngebiet Brake-West
Die Planung soll dazu beitragen, der unverändert hohen Nachfrage nach nicht gefördertem und gefördertem Wohnraum nachzukommen. Entsprechend der übergeordneten Vorgaben aus dem Regional- und dem Flächennutzungsplan soll daher in Brake-West ein neues Wohngebiet entstehen.
Hierzu soll auf der zurzeit noch zum Großteil landwirtschaftlich genutzten Fläche geeignetes Planungsrecht geschaffen werden, um dadurch dem Bielefelder Wohnungsmarkt ein ergänzendes Wohnungsangebot zu bieten. In diesem Zuge soll der bestehende Siedlungszusammenhang in Brake-West ergänzt werden. Hierbei sind insbesondere auch die Gegebenheiten des Umfelds zwingend zu berücksichtigen, u. a. im Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse und relevante Umweltbelange.
Die öffentliche Unterrichtung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erfolgt am
Dienstag, 06. Dezember 2022, 18.00 Uhr, im Foyer
der Grundschule Brake, Am Bohnenkamp 15.
Die Verwaltung wird bei diesem Unterrichtungs- und Erörterungstermin die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erläutern und zu Gegenvorstellungen und Anfragen Stellung nehmen.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 25.10.2022, Aufstellungsbeschluss
- 25.10.2022, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 19.11.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 19.11.2022, Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 28.11.2022 - 16.12.2022, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- 28.11.2022 - 20.01.2023, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB