Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. III/3/90.00 "Bleichstraße/Ecke Am Stadtholz"
Die Veränderungssperre sichert die Planung bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 15.06.2023, Satzungsbeschluss
- 24.07.2023, Inkrafttreten Veränderungssperre
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- III/3/90.00 -- Bleichstraße/Ecke Am Stadtholz
Dokumente
Veränderungssperre