II/V 6 -EA- -- Wohnen zwischen den Straßen Blackenfeld und Heidbrede
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Voraussetzung für ein differenziertes Wohnquartier mit einer kleinräumigen Mischung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Stadtvillen und Mehrfamilienhäusern geschaffen worden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)
- 28.01.2020, Aufstellungsbeschluss
- 12.02.2020 - 27.03.2020, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- 14.03.2020, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 28.10.2020, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 14.11.2020, Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 16.11.2020 - 11.12.2020, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- 02.11.2021, Entwurfsbeschluss
- 20.11.2021, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
- 23.11.2021 - 14.01.2022, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 03.12.2021 - 07.01.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- 23.06.2022, Satzungsbeschluss
- 19.01.2023, Inkrafttreten (Bekanntmachung Satzungsbeschluss)
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- STZ013 -- Blackenfeld mit 1. Änderung