Bochumer Bebauungspläne

0919 - Stahlhausen - (Denkmalbereichssatzung)

Denkmalbereichssatzung Stahlhausen für ein Gebiet zwischen der Alleestraße im Norden, der Stahlhauser Straße im Westen sowie der Windhausstraße im Süden und fortlaufend in östlicher Richtung bis zur Pinagelstraße. Im Osten wird der
Denkmalbereich von den Grenzen der Grundstücke an der Gremmestraße sowie den nördlichen Grenzen der Grundstücke an der Baarestraße bis zur Hausnummer 30 und der Pinagelstraße gefasst.

Ziel der Denkmalbereichssatzung:
Die Denkmalbereichssatzung soll beteiligten Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümerinnen und Eigentümern, insbesondere den in Stahlhausen tätigen Wohnungsbauunternehmen, aber auch Planerinnen und Planern sowie anderen Fachleuten eine Beschreibung der schützenswerten Bestandteile der Siedlung an die Hand geben. So können die Beteiligten für das historische Erbe sensibilisiert werden und Einzelmaßnahmen zukünftig im Einklang mit dem charakteristischen Erscheinungsbild der Gesamtanlage durchgeführt werden. Ziel der Satzung ist es, das im Geltungsbereich liegende räumliche und bauliche Ensemble als Zeugnis der Geschichte des Menschen im Ruhrgebiet in ihrem architektonischen und städtebaulichen Erscheinungsbild zu schützen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefährer Geltungsbereich der Satzung

Karte zur Satzung

Satzung

Info-Broschüre

Verfahrensschritte

  • 08.07.2010, Auslegungsbeschluss
  • 28.08.2010, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 06.09.2010 - 06.10.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 29.09.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.01.2012, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 20.01.2012, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Frau Corinna Tschäschke, Telefon: 0234-9101670, E-Mail: ctschaeschke@bochum.de
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