Bochumer Bebauungspläne

0911 - Dorstener Straße / Herzogstraße -

Bebauungsplan Nr. 911

- Dorstener Straße/Herzogstraße -

Für ein Gebiet östlich der Dorstener Straße und nördlich der Herzogstraße

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 911 ist die Sicherung der Flächen für produzierende und weiterverarbeitende Gewerbebetriebe und unternehmensbezogene Dienstleistungen. Durch den Bebauungsplan soll zudem sichergestellt werden, dass keine auf das Image negativ auswirkende Nutzung die Entwicklung des Bereiches beeinträchtigen kann.

Hierzu wird u. a. der Ausschluss stadtentwicklungsplanerisch nicht vertretbarer Nutzungen (Vergnügungsstätten/Spielhallen, Freizeiteinrichtungen, Betriebe mit sexuellen Dienstleistungen bzw. Darbietungen) und Einzelhandel erforderlich.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Unterlagen zum Verfahren

Verfahrensschritte

  • 17.03.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
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