Bochumer Bebauungspläne

0947 Ia - OPEL-Werk I - Teil 1 a

Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Opel-Werks I den Standort auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als gewerblich-industriellen Bereich zu erhalten und hinsichtlich der Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen städtebaulich zu optimieren.
Anlass für die 1. Änderung des im Jahr 2016 als Satzung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 - sind aktuelle Flächenanfragen von Unternehmen, die hinsichtlich der benötigten Flächengröße nicht mit den Annahmen, die dem Bebauungsplan zugrunde lagen, übereinstimmen.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1a - ist es daher, die nördlich der Planstraße A gelegenen Gewerbeflächen im 2. Bauabschnitt an die aktuelle Nachfragesituation nach größeren Grundstücken anzupassen (10.000 – 20.000 qm) und das Erschließungssystem dementsprechend zu ändern.

Weiterhin ist es Ziel, entlang der Planstraße A noch konsequenter als bisher zu einem attraktiven, urbanen Standort für Büros zu entwickeln. Im Sinne der Verbindung von Technologie und Produktion können diese im nördlich angrenzenden Bereich mit Gewerbehallen ergänzt werden.

Bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 947, Teil 1a bleibt der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 947, Teil 1 in Kraft.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 18.09.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.06.2019 - 11.06.2019, Bekanntmachung der Auslegung
  • 11.06.2019 - 12.07.2019, Öffentliche Auslegung
  • 19.09.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.10.2019, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 22.10.2019, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Frau Verena Biene, Telefon: 0234/910 - 3765, E-Mail: VBiene@bochum.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

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