Bochumer Bebauungspläne

0318 a - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 318 - Markstraße / Stensstraße -

Der Änderungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 318 wird im Norden und Westen durch die Markstraße begrenzt. Die südliche Grenze wird durch die Straße "Am Erlenkamp" gebildet. An der Ostgrenze befinden sich z. T. Stellplatzflächen. Grünflächen und ein Wohngrundstück sowie hieran anschließend die Sportanlage Markstraße.


Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 03.04.1973, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

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