Bochumer Bebauungspläne

1032 V - Uni-Center - (Vorkaufssatzung)

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in einem Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1032 - Uni-Center - sowie angrenzender Bereiche wird durch die Stadt Bochum in dem in § 2 bezeichneten Geltungsbereich eine Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken angeordnet.


Satzungsunterlagen

Anfahrt/Öffnungszeiten

Amtsblatt

Verfahrensschritte

  • 13.11.2023, Bekanntmachung Inkrafttreten

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
Wer kann mir weiterhelfen?