Bochumer Bebauungspläne

1041 V - Stadtgebiet Bochum - (Vorkaufssatzung)

Zur Sicherung der ausreichenden Versorgung der Bochumer Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Gebiet der Stadt Bochum wird durch die Stadt Bochum eine Vorkaufssatzung nach § 25 Absatz 1 Nr. 3 BauGB an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) angeordnet.

 

Geltungsbereich der Satzung: gesamtes Stadtgebiet


Unterlagen zum Verfahren

Ansprechperson

  • Herr Ralf Gesien, Telefon: 0234/910 - 2513, E-Mail: RGesien@bochum.de
  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
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