Bochumer Bebauungspläne

Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 -Tippelsberg / Berger Mühle - und des Bebauungsplans Nr. 351 - Ölbachtal Teilgebiet Bochum I -

Für das Gebiet südlich der Stadtgrenze zu Herne sowie westlich, nördlich und östlich der Bergener Straße wird der Beschluss zur Durchführung eines Verfahrens zur Aufhebung von den drei Teilbereichen A Diedrichs Feld, B Grüters Kamp/Breden Feld und C Am Kirchwege des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – gefasst (§ 1 Abs. 8 BauGB). Ebenso wird für das Gebiet Am Oppenpoll nördlich der landwirtschaftlichen Fläche Am Odieck sowie südlich der Halde Lothringen der Beschluss zur Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – gefasst (§ 1 Abs. 8 BauGB).

Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung von drei Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – sowie eines Teilbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I –, um die Bereiche der Aufhebung in die Zulässigkeitsbeurteilung nach § 35 BauGB zurückzuführen und damit die Grundlage dafür zu schaffen, die betreffenden Flächen für Erstaufforstungen (Bewaldung bzw. Neuanlage von Wald) als forstrechtlichen und naturschutzfachlichen Ausgleich (Ökokonto) nutzen zu können.


Verfahrensschritte

  • 30.01.2024, Beschluss zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
  • 19.02.2024, Bekanntmachung zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
  • 18.03.2024, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 18.03.2024 - 19.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 18.03.2024 - 19.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Laura Tennie, Telefon: 0234 / 910 - 2562, E-Mail: LTennie@bochum.de
  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

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