Bochumer Bebauungspläne

0891 - Wasserstraße / An der Holtbrügge -

Ziel des Bebauungsplans Nr. 891 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest lädt daher zu einer Informationsveranstaltung ein.

Datum:           30.01.2025

Uhrzeit:          18.00 Uhr

Ort:                 Bezirksverwaltungsstelle Südwest, Sitzungssaal, Hattinger Straße 389, 44795 Bochum

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Unterlagen zum Verfahren

Amtsblatt

Anfahrt/Öffnungszeiten

Verfahrensschritte

  • 01.10.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.11.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 13.01.2025, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 13.01.2025 - 21.02.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.01.2025 - 21.02.2025, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 30.01.2025, Informationsveranstaltung

Ansprechperson

  • Herr Klaus Limpert, Telefon: 0234/910 - 1219, E-Mail: Limpert@bochum.de
  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
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