Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Dieser Plan ist seit dem 15.06.2005 rechtsverbindlich.
Die ehemals sogenannten Viterra-Siedlungsbereiche liegen südlich der Bahnhofstraße im Südosten der Ortslage Bönen. Die drei in sich abgeschlossenen Wohnquartiere werden wie folgt nach ihren Haupterschließungsstraßen benannt:
Abschnitt I: Woortstraße / Rosenstraße
Abschnitt II: Am Südberg
Abschnitt III: Witheborgstraße.
Alle drei Siedlungsbereiche sind in den fünfziger Jahren als Bergarbeiter-Wohnungen der Zeche Königsborn III/IV entstanden und kennzeichnen damit die kulturgeschichtliche Entwicklung der Industriegemeinde Bönen. Mit der Schließung der Zeche im Jahre 1981 wurden die Siedlungsbereiche im Besitz der Viterra Wohn-AG weiterhin vermietet. Der anstehende Verkauf der Wohnungen und die damit verbundenen Grundstücksteilungen bergen die Gefahr, dass der heute noch erhaltene typische Siedlungscharakter mit großzügigen Grünräumen verloren gehen könnte. Um dieses zu verhindern, hat die Gemeinde Bönen beschlossen, mit den zwei Planungsinstrumenten Bebauungsplan gem. BauGB und Gestaltungssatzung gem. BauO NRW die einmalige Struktur zu sichern.
Um hier Grenzen aufzuzeigen und vor allem eine nachbarschaftliche Berechenbarkeit und Gerechtigkeit herzustellen, soll mit dem planungsrechtlichen Instrument des Bebauungsplanes ein Mindestmaß an städtebaulicher Ordnung gesichert werden. Eine Gestaltungssatzung gem. § 86 BauONRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB soll weitere Regelungen zu prägenden Fragen der baulichen Gestaltung bringen.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
Hat einen Bezug zu
Plandetails
- Planübersicht
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Verfahrensschritte
- 10.04.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.06.2004 - 09.07.2004, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 18.01.2005 - 21.02.2005, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 12.04.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.06.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB