Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Gemeindeentwicklung unterliegt einem permanenten Veränderungsprozess. Die Planungsziele einer Gemeinde müssen daher immer wieder den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument der Gemeindeentwicklung und umfasst alle räumlichen Planungsaufgaben mit dem Ziel der bestmöglichen Entwicklung einer Gemeinde.
Der derzeit wirksame, mehrfach geänderte Flächennutzungsplan der Gemeinde Bönen stammt aus dem Jahr 1983. Die damals zugrundegelegten Prognosen und Bedarfsberechnungen werden aktuellen städtebaulichen Zielen der Gemeinde Bönen nicht mehr gerecht.
Nach dem Baugesetzbuch ist die Gemeinde Bönen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB verpflichtet, einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Rat der Gemeinde Bönen hat in seiner Sitzung am 24.02.2005 den Entwurf des Flächennutzungsplanes und den diesbezüglichen Erläuterungsbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Auslegungszeitraum: 18.03.2005 bis 29.04.2005
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
Plandetails
- Planübersicht
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Verfahrensschritte
- 27.09.2001, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.03.2004, Bürgerversammlung
- 31.03.2004 - 30.04.2004, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 18.03.2005 - 29.04.2005, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.11.2005, Feststellungsbeschluss