Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Dieser Plan ist seit dem 11.03.2005 rechtsverbindlich.
Im Zusammenhang mit der Aufgabe des Gärtnereibetriebes Reinert hat die Gemeinde Bönen das zum Kommunalfriedhof Altenbögge angrenzende Betriebsgrundstück im Jahr 2001 zurück erworben. Die Unterhaltung eines privatwirtschaftlichen Gärtnereibetriebes ohne die Bewirtschaftung des Friedhofsgeländes ist jedoch in dem Bereich nicht rentabel, da eine entsprechende Nachfrage vor Ort nicht vorhanden ist. Hinzu kommt, dass sich das Hauptgebäude bzw. das Gärtnereigelände in einem desolaten Zustand befindet.
Aus diesem Grund und der Erkenntnis, dass im Gemeindegebiet Bedarf für weitere Wohnbauflächen vorhanden ist, wurde mit dem Beschluss vom 20.03.2003 im Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt festgelegt, die gesamte Liegenschaft einer baulichen Nutzungsmöglichkeit zuzuführen und zu veräußern.
Der Bebauungsplan Nr. 38 Friedhofstraße ersetzt nunmehr einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Vermarktung der Grundstücke durch die Gemeinde Bönen und die Bebauung in Form von Einzel- bzw. Doppelhäusern.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
Plandetails
- Planübersicht
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Verfahrensschritte
- 16.10.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 31.03.2004 - 30.04.2004, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 04.10.2004 - 04.11.2004, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.12.2004, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.03.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB