Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes "Zeche Königsborn III/IV" im Gemeindeteil Bönen
Der Änderungsbereich umfasst einen 1,13 ha großen Teil im
nordwestlichen Teil des Zechengeländes, in dem künftig der
Bedarf an Sportflächen (Schwimm- und Sporthalle) gedeckt
werden soll.
Hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes von
Wohnbaufläche in Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
erforderlich.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
Startseite
Hat einen Bezug zu
Dieses Bebauungsplanverfahren läuft parallel zum Flächennutzungsplan-Verfahren
Plandetails
- Planübersicht
-
Verfahrensschritte
- 23.02.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.12.2006 - 24.01.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 02.03.2007 - 03.04.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 19.04.2007, Feststellungsbeschluss
- 16.08.2007, Rechtskraft gem. § 6 BauGB