Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 40 "Poilstraße/K35n"-1. vereinfachte Änderung im Gemeindeteil Osterbönen
Dieser Plan ist seit dem 31.10.2008 rechtsverbindlich.
Um einen auch bezogen auf die möglichen Baukörperhöhen angemessenen Abstand der baulichen Anlagen zum Straßenraum bzw. den angrenzend festgesetzten Grünstrukturen zu sichern, wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan ein Mindestabstand von 8,0 m zu den Grenzen der Bauflächen eingehalten. Im Sinne eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten intensiveren Ausnutzung der Bauflächen soll dieser Abstand nunmehr reduziert werden.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
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Plandetails
- Planübersicht
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Verfahrensschritte
- 21.02.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.06.2008 - 27.06.2008, Beteiligung gem. § 13 Abs 2
- 25.09.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 30.10.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB