Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 43 "Wohnpark Am Südholz" - 1. vereinfachte Änderung im Gemeindeteil Bönen
Vorrangiges Ziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 Wohnpark am Südholz ist die erhöhte Vermarktungschance der Bauplätze im Neubaugebiet. Der Änderungsbereich umfasst ausschließlich die nach Norden ausgerichteten Grundstücke, die aufgrund ihrer Nordgärten eher einer nachteiligen Vermarktungschance unterliegen. Des Weiteren sind auf den übrigen Bauplätzen bereits Wohngebäude errichtet worden, sodass die Verwaltung in diesen Bereichen keine Änderungen vorschlägt, um den Bauherren im Sinne einer Gleichbehandlung keinen Nachteil zu verschaffen.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
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Plandetails
- Planübersicht
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Verfahrensschritte
- 24.06.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.08.2010 - 20.09.2010, Beteiligung gem. § 13 Abs 2
- 16.12.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 21.01.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB