Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Das Planungskonzept sieht eine Nutzungsmischung von alternativer Wohnbebauung, Flächen zur Sicherung der Nahversorgungsfunktion sowie einer Fläche für die Realisierung eines Wohnprojektes vor. Es soll also Planungsrecht für eine bedarfsgerechte Ausnutzung der Brachfläche geschaffen werden. Untersuchungen und Recherchen haben ergeben, dass die für Bönen typische Bauweise in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern auch weiterhin nachgefragt wird, aber eben nicht mehr in dem Maße wie noch vor einigen Jahren. Gerade individuelle Bauformen für kinderlose Paare, ältere Paare oder auch junge Familien werden verstärkt nachgefragt. Neben der Eigentumsbildung soll auch das Angebot von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden, da auch für Alleinstehende entsprechende Wohnraumanforderungen bedient werden sollen.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
Hat einen Bezug zu
Plandetails
- Planübersicht
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Verfahrensschritte
- 20.10.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.12.2011 - 24.01.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 27.12.2011 - 24.01.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 25.09.2012 - 26.10.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) und § 4(2)
- 25.09.2012 - 26.10.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) und § 4(2)
- 29.11.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 07.12.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB