Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 10 "Zechenstraße" im Gemeindeteil Altenbögge
Das bestehende Bethaus der Evangeliumschristen-Baptisten e.V an der Zechenstraße 50 im Süden des Plangebietes ist mittlerweile nicht mehr groß genug, um allen Gottesdienstbesuchern ausreichend Platz zu bieten und entspricht nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen an eine Versammlungsstätte. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde beschlossen, auf dem nördlich angrenzenden Flurstück ein neues Bethaus mit ergänzenden Räumlichkeiten für Seelsorge und einem Speisesaal zu errichten.
Das bisherige Bethaus soll Übungsraum für Gemeindechor und Gemeindeorchester umgenutzt werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung des geplanten Bethauses zu schaffen.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
Startseite
Plandetails
- Planübersicht
-
Verfahrensschritte
- 26.04.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.05.2012 - 08.06.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 05.11.2012 - 06.12.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 10.10.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 25.10.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB