Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Änderungsanlass ist die mögliche Bebaubarkeit des Grundstückes Gemarkung Nord-bögge, Flur 6, Flurstück 19. Das bestehende Planungsrecht sieht eine Planstraße vor, die von der Straße Am Haferkamp aus Richtung Süden führt, die aber bis heute noch nicht umgesetzt ist. Planungsabsicht war Ende der 1970er Jahre die Erschließung des südlich angrenzenden Freiraums, da eine Anbindung von Osten über die Hammer Straße damals noch als Landstraße klassifiziert - nicht möglich war. Die Entwicklung der Freifläche zu Wohnbaugrundstücken ist in den Flächennutzungsplan von 2005 auf-genommen worden, eine Realisierung ist aber zurzeit nicht absehbar. Sollte Bedarf ent-stehen, ist eine Erschließung über die Hammer Straße nun möglich, da sie zur Kreis-straße abgestuft wurde. Ziel ist daher, die Planstraße aufzuheben und das Baufenster in Anlehnung an die bestehende überbaubare Fläche (allgemeines Wohngebiet) zu vergrößern. Dabei bleiben die übrigen Festsetzungen wie Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Baugestaltung etc. bestehen.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
Plandetails
- Planübersicht
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Verfahrensschritte
- 25.10.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 05.11.2012 - 19.11.2012, Beteiligung gem. § 13 Abs 2
- 28.02.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 21.03.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB