Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 12 "Bönener Berg" - 3. vereinfachte Änderung im Gemeindeteil Bönen
Das Baugebiet Bönener Berg ist nahezu vollständig bebaut. Nun soll auf Anfrage des Eigentümers der letzten unbeplanten Grundstücke der Bebauungsplan geändert werden, damit auch diese einer Bebauung zugeführt werden können. Dazu soll die überbaubare Fläche so erweitert werden, dass die Baugrenze in einem Abstand von 4 m parallel zur Straße "Südfeld" verläuft. Die übrigen Festsetzungen und die Gestaltungssatzung bleiben bestehen (Größe 0,39 ha).
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |
Startseite
Ist eine Änderung von
Plandetails
- Planübersicht
-
Verfahrensschritte
- 25.10.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 05.11.2012 - 19.11.2012, Beteiligung gem. § 13 Abs 2
- 28.02.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 21.03.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB