Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Kitaplätzen und dem zu erbringenden gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsangebot, ist innerhalb der Gemeinde Bönens vor kurzer Zeit eine Kindertagesstätte als Provisorium errichtet und in Betrieb genommen worden. Allerdingsist die Kita an dem heutigen Standort auf zwei Jahre befristet, so dass ein Alternativstandort geschaffen werden muss. In Bönen bietet sich aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der Nähe zu Bildungs- und Sporteinrichtungen, der Standort des Bolzplatzes südlich der Goetheschule an. Der Bolzplatz wird für die Aufrechterhaltung des kommunalen Sportflächenangebotes nicht mehr benötigt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Kindertagesstätte an dem zuvor genannten Standort zu schaffen, ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (4. Änderung) notwendig. Dieser stellt derzeit die Fläche entsprechend der heutigen Nutzung als Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Sportplatz dar. Ziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es dementsprechend die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer
Kita an dem zuvor beschriebenen Standort zu schaffen.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Jens Büchting | 02383/933-311 | jens.buechting@boenen.de |
Hat einen Bezug zu
Dieses Bebauungsplanverfahren läuft parallel zum Flächennutzungsplan-Verfahren
Plandetails
- Planübersicht
-
Verfahrensschritte
- 14.02.2022 - 14.03.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 18.07.2022 - 18.08.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) und § 4(2)
- 20.10.2022, Feststellungsbeschluss
- 21.12.2022, Rechtskraft gem. § 6 BauGB