Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Kitaplätzen und dem zu erbringenden gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsangebot, ist innerhalb der Gemeinde Bönens vor kurzer Zeit eine Kindertagesstätte als Provisorium errichtet und in Betrieb genommen worden. Allerdings ist die Kita an dem heutigen Standort auf zwei Jahre befristet, so dass ein Alternativstandort geschaffen werden muss. In Bönen bietet sich aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der Nähe zu Bildungs- und Sporteinrichtungen, der Standort des Bolzplatzes südlich der Goetheschule an. Der Bolzplatz wird für die Aufrechterhaltung des kommunalen Sportflächenangebotes nicht mehr benötigt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Kindertagesstätte auf einer rund 2.300 qm großen Fläche an dem zuvor genannten Standort zu schaffen, ist die Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes (1. Änderung) notwendig. Dieser stellt derzeit die Fläche entsprechend der heutigen Nutzung als Öffentliche Grünfläche dar. Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Ehemalige Zeche Königsborn III/IV" ist es dementsprechend die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kita an dem zuvor beschriebenen Standort zu schaffen. Zur Umsetzung des Ziels ist neben der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Ehemalige Zeche Königsborn III / IV die Änderung des Flächennutzungsplanes (4. Änderung) im Parallelverfahren notwendig.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Jens Büchting | 02383/933-311 | jens.buechting@boenen.de |
Ist eine Änderung von
Dieses Bebauungsplanverfahren läuft parallel zum Flächennutzungsplan-Verfahren
Plandetails
- Planübersicht
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Verfahrensschritte
- 14.02.2022 - 14.03.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 18.07.2022 - 18.08.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) und § 4(2)
- 20.10.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 21.12.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB