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Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 25 "Gewerbegebiet Hof Schütte", 1. Änderung

Der Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet Hof Schütte“ hat im Jahr 1999 Rechtskraft erlangt. Die mit der damaligen Planung angestrebte Entwicklung eines Gewerbegebiets für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe konnte erreicht werden. Alle verfügbaren Gewerbeflächen wurden inzwischen veräußert.

Die vorliegende Änderungsplanung umfasst zwei Teilbereiche:
▪ Teilbereich 1: Im nordöstlichen Randbereich ist eine Teilfläche verblieben, die aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit auch langfristig keiner gewerblichen Entwicklung zugeführt werden kann. Im Rahmen eines Flächentauschs konnte jedoch eine bessere Ausnutzbarkeit der verbliebenen Gewerbeflächen erzielt werden. Im Einvernehmen der Beteiligten soll im Ergebnis die am nordöstlichen Rand verbleibende Teilfläche aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 herausgenommen werden. In diesem Rahmen sollen entlang der neuen Geltungsbereichsgrenze sowie entlang der Bahnhofstraße die bisherigen planungsrechtlichen Regelungen für eine angemessene Eingrünung des Gewerbestandorts überarbeitet werden.

▪ Teilbereich 2: Darüber hinaus hat ein im Südwesten des Gewerbegebiets ansässiger Betrieb Interesse daran, potenzielle Erweiterungsflächen planungsrechtlich und auch praktisch zu sichern. Über betriebliche Reserveflächen am Standort verfügt das Unternehmen nicht mehr. Für eine im Süden beantragte geringfügige Überschreitung der bisherigen Baugrenze im Zuge einer Hallenerweiterung wurde bereits eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-ungsplans Nr. 25 erteilt (2016). Die einzige Möglichkeit für eine potenzielle künftige Erweiterung der gewerblichen Bauflächen sieht die Stadt mit Blick auf bestehende Nachbarschaften in Richtung Osten. Der rechtsgültige Bebauungsplan setzt in diesem Bereich bislang eine Grünfläche sowie Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung des dort verlaufenden Casumer Bachs als Teil der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Nr. 25 fest. Entsprechende Vorabstimmungen mit dem Kreis Gütersloh haben ergeben, dass grundsätzlich die Möglichkeit einer Bachverlegung und einer anderweitigen Verortung der betroffenen Ausgleichsflächen besteht. Um dem Betrieb am bestehenden Standort Erweiterungspotenziale aufzeigen zu können, soll der Bebauungsplan somit in dem betroffenen Teilbereich entsprechend geändert werden. Hierbei soll auch der genehmigte Bestand Berücksichtigung finden.

Im Rahmen der 1. Änderung werden in den beiden Teilbereichen 1 und 2 die o. g. Inhalte des Bebauungsplans Nr. 25 überarbeitet. Die übrigen rechtsverbindlichen zeichnerischen und sonstigen textlichen Festsetzungen gemäß § 9 BauGB und gemäß BauNVO sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß BauO NRW des Bebauungsplans Nr. 25 „Gewerbegebiet Hof Schütte“ werden, sofern sie den Geltungsbereich dieser Änderung berühren, inhaltlich soweit wie möglich aus dem Ursprungsplan übernommen, damit für die betroffenen Bereiche möglichst einheitliche Regelungen bestehen (bleiben).

Ansprechperson

  • Herr Alexander Bloch, Telefon: 05425 807-310, E-Mail:
  • Frau Kerstin Otte, Telefon: 05425 807-301, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 17.05.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.08.2019 - 13.09.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 25.05.2021 - 30.06.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.02.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge


Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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