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Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 32 "Am Blömkenberg", 2. Änderung und Erweiterung

Die Stadt Borgholzhausen verfolgt mit der Weiterentwicklung des Baugebiets „Am Blömkenberg“ das Ziel, dem heutigen und dem weiter absehbaren Bedarf an zusätzlichen Wohnbaugrund-stücken gerecht zu werden. Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage liegen in der örtlichen Nachfrage nach Neubaumöglichkeiten für Familien, in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren Zuzügen. Letztere hängen u. a. mit der besonderen wirtschaftlichen Attraktivität des Kreises Gütersloh zusammen.

Planungsziel ist die Erweiterung des Wohngebiets mit einer Flächengröße von rund 0,8 ha für die Entwicklung von ca. 8-10 neuen Wohngrundstücken. Die vorab gestellte landesplanerische Anfrage hat ergeben, dass aus raumordnerischer Sicht keine Bedenken zu der Bauleitplanung bestehen. Im Zuge des Siedlungsflächen-Konzepts für die Fortschreibung des Regionalplans1 sind die städtebaulichen Rahmenbedingungen in Borgholzhausen nochmals erörtert worden, der Änderungsbereich der vorliegenden Bauleitplanung ist als Teilfläche der Potenzialfläche B 2.1 mit der ersten Priorität gewertet worden.

Die Planung wird vor dem erläuterten Hintergrund gemäß § 13b i. V. m. § 13a BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) aufgestellt. Aufgrund der Gesamtgröße von etwa 1,05 ha und einer künftigen Grundfläche gemäß § 19(2) BauNVO von maximal 0,4 ha sind die Anforderungen des § 13b BauGB erfüllt. Die vorliegende Planung dient auch nicht der Vorbereitung eines UVP-pflichtigen Vorhabens, es liegen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten oder Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG vor.

Vor diesem Hintergrund werden die ersten Verfahrensschritte gemäß §§ 3(1), 4(1) BauGB für diesen Bebauungsplan auf Grundlage der Rahmenplanung durchgeführt. Zur Entwurfsberatung und zur Offenlage gemäß § 3(2) BauGB wird dann der Bebauungsplan-Entwurf mit Festsetzungen gemäß § 9 BauGB und BauNVO erstellt.

Ansprechperson

  • Herr Alexander Bloch, Telefon: 05425 807-310, E-Mail:
  • Frau Kerstin Otte, Telefon: 05425 807-301, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 28.05.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.11.2019 - 06.12.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 13.11.2019, Bürgerversammlung
  • 10.08.2020 - 18.09.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.12.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.01.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge


Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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