Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 28 "Heidbrede II", 1. Änderung und Erweiterung
Die Stadt Borgholzhausen verfolgt mit der Weiterentwicklung des Baugebiets „Heidbrede II“ das Ziel, dem heutigen Bedarf an zusätzlichen Wohnbaugrundstücken gerecht zu werden. Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage liegen in der örtlichen Nachfrage nach Neubaumöglichkeiten für Familien, in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren Zuzügen. Letztere hängen u. a. mit der besonderen wirtschaftlichen Attraktivität des Kreises Gütersloh zusammen. Die für die Wohnbebauung in Frage kommende Fläche im Bereich Heidbrede ist eine ca. 1,3 ha große Reservefläche, die gemäß geltendem Planungsrecht bisher als Gemeinbedarfsfläche für Schulerweiterungen der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule (PAB) und als Parkplatzanlage vorgehalten worden ist (s. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 28). Eine Umsetzung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Die bisher noch landwirtschaftlich genutzte Fläche weist aufgrund der allseits umschließenden Bebauung durch Wohn- und Gemeinbedarfsnutzungen keinen Bezug zum freien Landschaftsraum mehr auf. Trotz der Hanglage ist die Fläche aufgrund der innerstädtischen Lage, der Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtungen, Nahversorgern etc. sehr gut geeignet für eine wohnbauliche Entwicklung. Angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklungen im Umfeld der Schule ist für diese Schule aktuell nur noch ein Teil der ursprünglich vorgehaltenen Reservefläche für eventuelle Erweiterungen erforderlich. Die darüber hinaus noch unbebauten Flächen im Plangebiet können als Wohnbaufläche entwickelt werden. Ein Planungserfordernis im Sinne des § 1(3) BauGB ist gegeben, um das Gebiet und die Erschließung planungsrechtlich zu entwickeln und zu ordnen
Übergeordnetes Planungsziel ist, soweit heute umsetzbar, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung. Auf der für die Wohnbebauung verfügbaren Fläche sollen ca. 10 neue Wohngrundstücke vorbereitet werden. Im Westen soll anschließend an das heutige Schulgelände eine Teilfläche weiterhin als Schulerweiterungsfläche gesichert werden. Eine ergänzende Wohnbebauung in diesem westlichen Teilbereich ist langfristig denkbar, sofern der Flächenbedarf für schulische Zwecke später nicht mehr bestehen sollte, eine Änderung des Bebauungsplans wird dann erforderlich. Darüber hinaus soll das im Süden am Heidbreder Weg liegende Grundstück der AWO-Kindertagesstätte (Kita) Flohkiste mit Entwicklungsspielraum gesichert werden.
Die vorliegende Planung wird somit überwiegend als Nachverdichtung und untergeordnet als Bestandssicherung eingestuft. Der Bereich ist baulich bereits durch allseits umliegende Bebauung vorgeprägt. Mit einer Gesamtgröße von ca. 1,85 ha sind die Anforderungen des § 13a BauGB an die maximale Größe der zulässigen Grundfläche erfüllt. Die vorliegende Planung zur Schaffung von Wohnraum sowie zur Sicherung der Gemeinbedarfsnutzungen Schule und Kita dient auch nicht der Vorbereitung eines UVP-pflichtigen Vorhabens, es liegen zudem keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten oder bzgl. Pflichten zur Vermeidung etc. der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG vor. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB sind somit angesichts der örtlichen Gegebenheiten, der Plangebietsgröße und der Planinhalte gegeben.
Ansprechperson
- Herr Alexander Bloch, Telefon: 05425 807-310, E-Mail: alexander.bloch@borgholzhausen.de
- Frau Kerstin Otte, Telefon: 05425 807-301, E-Mail: Kerstin.Otte@borgholzhausen.de
Verfahrensschritte
- 12.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.05.2020 - 01.07.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 04.06.2020, Bürgerversammlung
- 02.05.2022 - 03.06.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 08.09.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 12.11.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Anhänge
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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