Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 9.2 "Gewerbegebiet am Bahnhof - Erweiterung III"
Der Standort der fetra Fechtel Transportgeräte GmbH soll durch die vorliegende Überplanung zukunftssicher planerisch abgesichert werden, da betriebsbezogene Erweiterungsflächen ansonsten nicht mehr vorhanden sind. Die Planung dient hier der Standortsicherung und Entwicklung ansässiger Unternehmen sowie insbesondere dem Erhalt von ortsnahen Arbeitsplätzen. Die örtliche gewerbliche Wirtschaft und ihre klein- und mittelständische Struktur werden mit der angestrebten Weiterentwicklung entsprechend gestärkt.
Das Unternehmen kann sich am Standort aufgrund der Lage und des Grundstückszuschnitts im Gewerbegebiet sowie angesichts der innerbetrieblichen Organisation nur in Richtung Osten entwickeln. Dort wurden bereits Bau- und Reserveflächen vorbereitet, deren Nutzung jedoch angesichts
der auf der Hand liegenden langfristigen Begrenzung des Standorts optimiert werden muss. Die fetra Fechtel Transportgeräte GmbH hat die Möglichkeiten für die Betriebsentwicklung geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Erweiterung der Produktionsflächen im Anschluss an
die bestehenden Produktionshallen sowie eine Ausweitung der Betriebsflächen im Süden mit Aufnahme eines flächensparenden Parkhauses die strategisch sinnvollste Entwicklung ist, um den Standort zu optimieren und langfristig zu sichern. Verbunden hiermit sind die Neuanlage der Regenrückhalteflächen und die naturnahe Neutrassierung des Pustemühlenbachs im Süden und Osten.
Die Erschließung der (zusätzlichen) gewerblichen Baufläche erfolgt wie bisher über die bestehende Erschließung durch die Industriestraße im Westen, zusätzliche (öffentliche) Erschließungsmaßnahmen oder eine optionale Neuansiedlung von Gewerbe sind damit nicht vorgesehen. Die bestehende Regenrückhaltung wird im Süden in Richtung des neuen Gewässerverlaufs verschoben. Nach den betrieblichen Untersuchungen stellen diese Bausteine die strategisch sinnvollste Entwicklung zur langfristigen Standortsicherung dar.
Der Pustmühlenbach kann gemäß der erstellten Machbarkeitsstudie und gemäß Ergebnis des wasserrechtlichen Verfahrens verlegt werden, so dass sowohl eine Aufwertung der Gewässerökologie als auch eine Optimierung des Firmenstandorts möglich werden. Die Gewässerneutrassierung ist
zudem mit einer umfassenden Eingrünung des Gewerbestandorts verbunden (s. nachfolgende Abb. 3 und Kapitel 1).
Die Stadt Borgholzhausen kann die Überlegungen des Unternehmens Fechtel für die künftige Standortentwicklung nachvollziehen und strebt die langfristige Standortsicherung des ortsansässigen Unternehmens ebenso wie die umfassende Eingrünung des Standorts an.
Ansprechperson
- Herr Alexander Bloch, Telefon: 05425 807-310, E-Mail: alexander.bloch@borgholzhausen.de
- Frau Kerstin Otte, Telefon: 05425 807-301, E-Mail: Kerstin.Otte@borgholzhausen.de
Verfahrensschritte
- 10.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.07.2022 - 22.08.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 16.01.2023 - 17.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 30.03.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 24.06.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Parallelverfahren
Anhänge
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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