Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 18 "Uphof", 3. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 18 Uphof soll im Rahmen einer 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB für das aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtliche Plangebiet angepasst werden.
Planungsziel ist die Schaffung einer Baumöglichkeit für ein Einfamilienhaus im Gartenbereich des Grundstücks Tanfanastraße 7 (Zufahrt von der Straße Am Uphof).
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Absatz 1 BauGB soll abgesehen werden. Gem. § 13 a Abs. 3 soll stattdessen bekanntgemacht werden, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Außerdem soll bekanntgemacht werden, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist (2 Wochen) zur Planung äußern kann. Sofern aus der Öffentlichkeit keine entscheidenden Äußerungen eingehen, wird die Verwaltung ohne weitere politische Beratung beauftragt den Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Außerdem sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Ansprechperson
- Herr Alexander Bloch, Telefon: 05425 807-310, E-Mail: alexander.bloch@borgholzhausen.de
- Frau Kerstin Otte, Telefon: 05425 807-301, E-Mail: Kerstin.Otte@borgholzhausen.de
Verfahrensschritte
- 08.09.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.09.2022 - 14.10.2022, Unterrichtung nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
- 21.11.2022 - 21.12.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 30.03.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.05.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können,
benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader
der Firma Adobe.