Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Waldorf - Bebauungsplan Wd 53 - ruht

Das Plangebiet im Ortsteil Waldorf umfasst eine Fläche von knapp 2,5 ha und liegt innerhalb des durch Sandstraße, Blumenstraße, Schmiedegasse sowie Hostertstraße / Büttgasse begrenzten Baublocks. Es ist geplant ein Wohngebiet zu entwickeln mit freistehenden Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern. Die Erschließung soll von der Sandstraße und von der Schmiedegasse aus erfolgen. Die Grundstücke befinden sich ausschließlich in privater Hand. Die Planung erfolgt vor dem Hintergrund des weiterhin erkennbaren Wohnbedarfs der Bevölkerung aufgrund des anhaltenden Einwohnerwachstums in der Region und speziell in der Stadt Bornheim. Insbesondere vor dem Hintergrund des Planungsgrundsatzes der vorrangigen Entwicklung des Innenbereichs bietet sich dieser Bereich an.

Mit der umgebenden Bebauung und den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen sowie mit den bekundeten Bauabsichten der Eigentümer sind die Voraussetzungen für eine schnelle Realisierung der Planinhalte gegeben. Aufgrund der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Einwohnerversammlung konnte eine große Zahl an Meinungsbildern aus der Bevölkerung gewonnen werden. Diese wurden zum Anlass genommen, in Teilbereichen die Planung an die Wünsche der Bürger anzupassen. Grundsätzlich ist die Variante weiter entwickelt worden, welche die Aufteilung des Plangebietes in zwei Bereiche vorsieht. Dadurch ist es möglich, die Wohnbereiche von störendem Durchgangsverkehr frei zu halten.

Am 08.11.2012 hat der Rat der Stadt Bornheim den Beschluss gefasst, das Bebauungsplanverfahren ruhen zu lassen. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die Bearbeitung fortgeführt wird.

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Monika Bongartz, Telefon: 02222/ 945-261, E-Mail: monika.bongartz@stadt-bornheim.de
  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 31.10.2001, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.05.2006, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 30.05.2006 - 27.06.2006, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 11.10.2007, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 22.11.2007 - 21.12.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 06.05.2010, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
  • 26.05.2010 - 25.06.2010, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge