Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Sechtem - Bebauungsplan Se 25

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Se 25 liegt am westlichen Ortsrand von Sechtem an der Eupener Straße. Die gesamte Größe der Flurstücke beträgt ca. 2.900 m². Die im Osten und Süden an das Plangebiet angrenzenden Flurstücke liegen in der seit dem Jahr 1976 rechtskräftigen Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Sechtem.

Durch den Bebauungsplan soll daher die bestehende Ortschaft durch eine Wohnbaufläche erweitert werden. Ziel ist eine behutsame Ergänzung der bestehenden Ortschaft im Sinne einer städtebaulichen Arrondierung des Siedlungsrandes. Auf den zwei Grundstücken im Plangebiet sind Einfamilienhäuser oder bei entsprechender Teilung der Grundstücke Doppelhaushälften vorgesehen. Aufgrund der Ortsrandlage ist jeweils ein Vollgeschoss mit ausgebautem Dach geplant, die Anzahl der Wohneinheiten wird noch definiert. Je Gebäude sind jedoch maximal zwei Wohneinheiten möglich. Für jede realisierte Wohneinheit sind zwei Stellplätze nachzuweisen, dabei kann der zweite Stellplatz in der Garageneinfahrt liegen.

Um den neu entstehenden Ortsrand optisch zu erfassen, sind umfangreiche Grünstrukturen an der nördlichen und westlichen Plangebietsgrenze vorgesehen. Diese dienen dazu, den neuen Ortsrand zu begrünen und diesen abschließend zu definieren. Es ist bereits über die bestehende Eupener Straße an öffentliche Verkehrsflächen angeschlossen. Obgleich der innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindliche Teil der Eupener Straße zurzeit lediglich als asphaltierter Wirtschaftsweg vorhanden ist, sind zur Umsetzung der Planung zusätzlich nur geringfügige weiteren Flächen für die Erschließung zu versiegeln, um einen Gehweg und eine Wendemöglichkeit für PKW errichten zu können.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Maximilian Probierz, Telefon: 02222/945-250, E-Mail: Maximilian.Probierz@Stadt-Bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 26.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. §13b BauGB
  • 26.09.2019, Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a (3) BauGB
  • 26.09.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 21.11.2019 - 18.12.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge