Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bebauungsplan Hm 02 "Feuerwehrgerätehaus Kuckucksweg"

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand der Ortschaft Hemmerich, südlich des Kuckucksweges, und umfasst einen Teilbereich der Verlängerung des Kuckucksweges in Ortschaft Rösberg sowie daran angrenzende südliche Flächen. Im Nordosten und im Nordwesten grenzt die bestehende Wohnbebauung an. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,6 ha. Die genaue Abgrenzung ist in der Übersichtskarte dargestellt.

Die Stadt Bornheim plant den Bau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Rösberg und Hemmerich im Plangebiet. Ein Neubau wird notwendig, da die bestehenden Feuerwehrgerätehäuser nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und diese an den bestehenden Standorten auch nicht umgesetzt werden können. Somit sind die jeweiligen Feuerwehrgerätehäuser nicht mehr zukunftsfähig.

Das Ziel ist es, den aktuellen Brandschutzbedarfsplan umzusetzen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Hm 02 „Feuerwehrgerätehaus Kuckucksweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses mit landschaftsgerechter Eingrünung geschaffen werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Kerstin Kaden, Telefon: 02222/945-356, E-Mail: kerstin.kaden@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 04.07.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.07.2024, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 18.11.2024 - 15.12.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 20.11.2024 - 17.12.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. §4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge