Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Das Plangebiet umfasst die Parzellen Nrn. 1366, 1367, 1368, 1369, 1340 und 1341, Flur 7 in der Gemarkung Roisdorf im Bereich des seit 1998 rechtskräftigen Bebauungsplanes Ro 15 in der Ortschaft Bornheim-Roisdorf. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist die Parzellen 1366 und 1367 als private Grünflächen aus. Die Parzellen 1368, 1369, 1340 und 1341 sind als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Mischgebietsfläche und eines öffentlichen Parkplatzes, welcher als Park- and Ride Parkplatz für die nahe gelegene Stadtbahnstrecke dienen soll. Die ausgewiesen Mischgebietsfläche beinhaltet die vorhandenen, im Osten liegenden Häuser und eine bis dahin als öffentliche Grünfläche ausgewiesene Fläche. Auf der unbebauten Mischgebietsfläche soll ein, sich in die Umgebung einfügendes, dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach gebaut werde.
Im Erdgeschoss des Gebäudes soll bei Bedarf vorrangig die neue Polizeiwache angesiedelt werden. Die beiden oberen Geschosse sollen dann eine Nutzung als Büro-/ Praxisräume und als Wohnungen zur ermöglichen. Fällt die Wahl der Polizei auf einen anderen Standort für die umzusiedelnde Polizeiwache, wird auch das Erdgeschoss für Büro-/ Praxisräume zur Verfügung gestellt.