Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Mit der Entwicklung von Planungsrecht durch den Bebauungsplan He13 in der Ortschaft Hersel an der Bierbaumstraße wurden 2006 die Voraussetzungen zur Errichtung einer ersten Anlage dieser Art mit 84 Plätzen in dieser Ortschaft bzw. in den Rheinorten der Stadt Bornheim geschaffen.
Mit der Kombination aus Alteneinrichtung einerseits und Ordensklausur andererseits innerhalb eines Gebäudes wurde es möglich, das langjährige Engagement der Ursulinen in Hersel und der Cellitinnen im Rheinland auch für einen zukünftigen Zeitraum zu sichern, denn mit dem erfolgten umfangreichen Umbau der benachbarten Schulgebäude musste das Klosterleben innerhalb dieses Areals aufgegeben werden.
Das neue Seniorenhaus in Hersel ist nach modernsten geriatrischen Erkenntnissen erstellt worden.
Bereits früh wurde erkennbar, dass ebenfalls eine hohe Nachfrage nach Betreutem Wohnen als Service-Wohnform auf Mietbasis besteht und an diesem Standort in der vorhandenen Gebäudekonfiguration nicht befriedigt werden kann. Da zwischenzeitlich die Seniorenhaus GmbH Eigentümerin weiterer an der Bierbaumstraße gelegenen Flächen geworden ist, bietet sich insofern die Gelegenheit, dieser Nachfrage durch einen Erweiterungsbau (16-17 Wohnungen) im Verbund mit der bestehenden Altenwohnanlage zu begegnen.
Hierfür soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan He 13 in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert und erweitert werden.