Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bornheim - Bebauungsplan 101D - 3. Änderung

Der Änderungsbereich umfasst ausschließlich die Parzelle 404, Flur 27 in der Gemarkung Bornheim-Brenig.
Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Flächen um ein Baufenster sowie die Fesetzung öffentlicher Verkehrsfläche in einem kleinen Teilbereich des Flurstücks.

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 21.09.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
  • 21.09.2005, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 17.10.2005 - 16.11.2005, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.12.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.05.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge