Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Der Eigentümer des Flurstücks 285, Flur 15 (Schwarzwaldstraße 55) hat die Teilung seines Grundstück vorgenommen. Für das abgeteilte Grundstück (Flurstück 620) ist der Eigentümer mit dem Wunsch an die Stadt Bornheim herangetreten den bestehenden Bebauungsplan Sechtem Nr. 7 (Ortsteil Rösberg) für das neu geschaffene Flurstück 620 so zu ändern, dass dort ein Wohngebäude errichtet werden kann.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Einklang mit den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplanes gewährleisten zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes Sechtem Nr. 7 erforderlich.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und das Plangebiet mit einer Größe von rd. 270 m² weit unterhalb des Schwellenwertes des § 13a Abs.
1 Nr. 1 BauGB liegt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter vorliegen.