Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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13. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Roisdorf

Die Stadt Bornheim plant, begründet durch einen außerordentlich dringenden Bedarf an Betreuungsplätzen im Sozialraum Bornheim/Brenig/Roisdorf, den Bau einer Kindertageseinrichtung im Plangebiet. Der Bereich der 13. Änderung soll deshalb als Gemeinbedarfsfläche für sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Steinborn, Telefon: 02222/ 945-318, E-Mail: bernd.steinborn@stadt.bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 06.09.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.09.2018, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 20.09.2018 - 22.10.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 09.10.2018, Einwohnerversammlung
  • 04.04.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 08.05.2019 - 07.06.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.07.2019, Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes
  • 27.11.2019, Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (5) BauGB

Anhänge