Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes He 30 liegt in der Ortschaft Hersel und wird im Westen begrenzt durch den Mittelweg, im Norden durch die Erftstraße, im Osten durch vorh. Grün- und Ackerflächen bzw. die Trasse der Stadtbahnlinie 16 und im Süden durch eine imaginäre Linie mit einem festgelegten Abstand von 20 m zur geplanten Wohnbebauung des Neubaugebietes Hersel West (Bebauungsplan He 31).
Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Größe von ca. 24,5 ha.
Durch einen Investor soll auf der ehemaligen Kiesabgrabungsfläche in Hersel ein Golfplatz entwickelt werden. Der geplante Golfplatz besteht aus 9 Spielbahnen mit einer Länge von ca. 2.000 m. Zudem ist eine Übungsanlage, bestehend aus einem großen Kurzspielareal und einer Driving Range, geplant. Das bereits bestehende Verwaltungsgebäude der Fa. J & E Horst soll weiterhin genutzt und zum Teil zu einem Clubhaus umgebaut werden.
Durch verschiedene Gutachten ist bekannt, dass auf der ehemaligen Abgrabungsfläche verschiedene streng geschützte Arten ihren Lebensraum bzw. Teillebensraum haben. Das Konzept beinhaltet daher neben den Flächen für den Golfsport auch ausreichend große Fläche für die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen.